Hermann Duncker war ein deutscher Jurist und Politiker. Er wurde am 12. Juni 1871 in Berlin geboren und verstarb am 4. November 1945 in Magdeburg. Duncker war Mitglied der Zentrumspartei und gehörte von 1920 bis 1933 dem Reichstag an.
Er war ein prominenter Rechtswissenschaftler und wurde 1904 zum Professor für Zivilrecht an der Universität Rostock berufen. Von 1909 bis 1913 war er als Richter am Oberlandesgericht in Naumburg tätig, bevor er 1913 an die Universität Bonn wechselte, wo er bis 1919 lehrte.
Während seiner politischen Karriere übernahm Duncker verschiedene Ämter in der Weimarer Republik. Von 1919 bis 1920 war er Bevollmächtigter Preußens beim Reichsrat, 1920 wurde er zum preußischen Justizminister ernannt. In dieser Funktion setzte er sich unter anderem für eine Reform des Strafvollzugs und die Einführung des Juvenile Justice Systems ein.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde Duncker von seinen Ämtern entbunden und seine politische Karriere beendet. Er zog sich aus der Öffentlichkeit zurück und widmete sich seiner wissenschaftlichen Arbeit. 1945 verstarb er in Magdeburg.
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